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KCI우수등재 학술저널

변호사의 성공보수약정

Vereinbarung eines Erfolgshonorars des Rechtsanwalts

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In dieser Arbeit hat der Verfasser über die Vereinbarung eines Erfolgshonorars des Rechtsanwalts untersucht. Ein auf Rechtsberatung und Prozeßvertretung gerichteter Vertrag mit dem Anwalt ist grundsätzlich Auftragsvertrag. Die wesentliche Aufgabe des Rechtsanwalts muß die Interesse des Dienstes an der Öffentlichkeit sein, weil er die höchste Idee seiner Aufgabe kein Handelsgeist sondern Unhandelsgeist ist. Aber eine Erfolgshonorarsvereinbarung des Rechtsanwalts nach der Bezahlungsordnung der koreaniche Anwaltschaft ist ein große Problem. Nach koreanische Rechtssprechung, ist die vereinbarte Vergütung unangemessen hoch, sie kann vom Gericht auf einen angemessen Betrag herabgesetzt werden. In Deutschland, nach der Aufhebung von §93 Abs. 2 BRAGO hält die Rspr. am Grundsatz fest, die Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit dem Rechtsanwalt sei im allgemeinen sittenwidrig. Maßgeblich ist dabai die Besorgnis, die Vereinbarung eines Erflogshonorars könne die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts von der Partei und damit seinen Dienst am Recht gefährden. Unzulässig ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars, das nur im Fall Obsiegens zu bezahlen ist und die Vereinbarung einer Beteiligung am Prozeßgewinn(§9 Abs. 1 KostÄndG). Schließlich glaube ich, die oben genannten deutschen Gesetzen können auch auf Korea übertragen werden.

Ⅰ. 대상판결의 의의 및 문제의 제기

Ⅱ. 변호사의 보수

Ⅲ. 비교법적 검토

Ⅳ. 변호사의 계약상 및 일반적 지위

Ⅴ. 마치며

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