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KCI우수등재 학술저널

根抵當權의 確定에 관한 연구

Die Feststellung der koreanischen Hoechstberagshypothek

Die Feststellungsursache der gesicherten Forderung erfolgen durch die Maßstäbe der Forderung im Höchstbetragshypothek und lassen somit die Hypothek mit den Forderungsansprüchen der umfassenden Höchstbetragshypothek unterscheiden und ermöglichen eine effektivere Struktur der Hypothekrechte. Die Festlegung der gesicherten Forderung erfolgt gewöhnlich bei der Beendigung des Vertrages. Da die Vertragsbeständigkeit zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner beendet wird und keine zusätzlichen gesicherte Forderung in Aussicht stehen, wird der Forderungsbetrag in Höhe des Höchstbetrages, kann in erster Linie ausgerechnet. Die Festlegungsursache kann im Großen durch die Löschung der Auslösungsmöglichkeit in der Kapitalforderung, bei der Eröffnung eines Ausschreiben und bei der Eröffnung eines rechtlichen Konsolidierungsprozeßes gelöst werden. Im ersten Fall, die Löschung der Auslösungsmöglichkeit und des Zeitpunktes in der Kapitalforderung, ist die Beendung bzw. Kündigung des Grundvertrags und der Gültigkeitsablauf der Höchstbetragshypothek als beispielhafte Feststellung möglich. Im zweiten Fall, Eröffnung eines Ausschreiben entsteht die Feststellung durch die Aufhebung bzw. Zurückweisung des Vertrages, so daß bei dem Zeitpunkt einer Ausschreibeneröffnung die Feststellung erfolgt. Beim dritten Fall, wo ein rechtlicher Konsolidierungsprozeß eröffnet wird, wird der Feststellungsursache durch eine Konkursprozeß, einen Schlichtungsprozeß und einem Restrukturierungsprozeß bewirkt. In der Konkursprozeß entsteht die Feststellungsursache beim Konkursantrag bzw. des Inkrafttreten einer Konkursgerichtsentscheidung. Im Schlichtungsprozeß entsteht die Feststellungsursache beim Schlichtungsantrag und im Restrukturierungsprozeß beim Restrukturierungsantrag.

Ⅰ. 序論

Ⅱ. 비교법적 고찰

Ⅲ. 확정의 의의

Ⅳ. 근저당권의 확정사유와 확정시기

Ⅴ. 확정의 효과

Ⅵ. 결론

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