법인 또는 비법인사단 대표자의 인식과 준재심 제기 기간의 기산일 - 대법원 2016.10.13 선고 2014다12348 판결에 대한 평석 -
Das Wissen des Organs einer juristischen Person oder eines nicht eingetragenen Vereins und der Beginn der Frist fur Wiederaufnahmeantrag im koreanischen Zivilprozess - Urteilbesprechung des Oberstengerichtshofs v. 13. 10. 2016 2014Da12348 -
Die sog. Wissensnormen, also die Normen, bei denen das Wissen oder das Wissemniissen bestirnmter Umstiinde rechtlich relevant ist, gelten nicht nur filr die natiirlichen Personen, sondern auch filr die juristischen Personen, weil auch sie zu den Normadressaten gehoren. Bei den juristischen Personen geht es aber stets um die Frage, unter welchen konkreten Voraussetzungen diesen die Kenntnis bestirnmter Personen wie einzelner Orgamnitglieder, Angestellter oder Vertreter zuzurechnen i st. Im vorliegenden Arbeit wurde dabei vor allem Ausschluss der Wissenszurechnung aufgrund fehlender Schutzwiirdigkeit des unredlichen Dritten behandelt. Wenn ein ausgesuchtes Zurechnungssubj ekt nicht ordnungsrnii/3ig funktioniert, muss das Zurechnungsobj ekt die Gefahr tragen, weil alle Moglichkeiten allein in die Hand des Zurechnungsobj ekts gegeben sind, sich eine zuverlassige Person auszusuchen, sie gehorig zu instruieren und zu kontrollieren. 1st aber der Dritte unredlich und darnit nicht schutzwilrdig, niirnlich dann, wenn rnissbrauchliches Ausnutzen der Wissenszurechnung als ein besonderer Missbrauch der Stellung von Orgamnitgliedern, Stellvertretem oder sonstigen Hilfspersonen besteht, so ist es erforderlich, die Prinzipien der Zurechnung von Wissen zu korrigieren. Dabei kann <las Ausnutzen der Wissenszurechnung durch die Heranziehung des Grundsatzes von Treu und Glauben aus § 2 KZGB geeignet in Betracht gezogen werden. Zudem kann die Wissenszurechnung als eine Identitatsfiktion betrachtet werden, die sich an die einzelnen Wissensnormen anlehneund ein sich aus diesen Normen ergebendes Zurechnungsbediirfnis erfiillt. Als ein typisches Beispiel kann die Anwendung von § 766 Absatz I KZGB erwiihnt werdn, wonach im Falle des Verjahrungsfrist gepriift wird, ob derjenige, der fur die,,Verwirklichung oder Wahrung" des Anspruchs zustiindig ist, von dieser Kenntnis hat. In der in dieser Arbeit behandelten Rechtsprechung i st es moglich, class die Auslegung von § 456 Absatz 1 der Zivilprozessordnung, ohne die Hilfe der Lehre vom Missbrauch des Zurechnungsmittels, die Zurechnung des Wissens verhindern kann.
I . 판결 개요
II . 민법 제116조 제1항에 따른 인식 귀속의 기본 법리
Ⅲ. 인식 귀속 매개자의 지위 남용
Ⅳ. 개별 인식규범(민사소송법 제456조 제1항)에 의한 해결
V. 결론