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학술저널

유치권소멸청구권의 법적 성격 : 남효순 교수의 ‘물권의 새로운 패러다임’에 기초하여 - 대상판결 : 대법원 2023. 8. 31. 선고 2019다295278 판결

Der Rechtscharakter des Anspruchs auf das Erlöschen des Zurückbehaltungsrechts: basierend auf die paradigmatisch neuen Lehre von Prof. Nam Hyo-soon zum dinglichen Recht - Entscheidungsbesprechung des Obersten Gerichts vom 31. Aug. 2023 – Az. 2019da295278

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대상판결은 유치권자의 선관주의의무 위반행위가 종료한 이후에 유치물의 소유권을 취득한 사람도 유치권소멸청구권을 행사할 수 있음을 처음으로 판시하였다. 대상판결은 그와 같은 결론의 구체적 타당성이 인정되지만, 그 법리적 근거나 설득력 있는 이유를 충분히 제시하지 못하고 있다고 생각된다. 이 글은 그 법리적 근거를 모색하여 대상판결의 설득력을 보강하는 것을 목표로 한다. 대상판결의 결론을 뒷받침할 수 있는 유력한 설명으로 이른바 ‘새로운 패러다임에 의한 물권론’을 제시할 수 있다고 생각된다. 이 법리는 종래 물권을 지배권으로 이해하고 물권적 청구권을 물권의 효력 내지 작용으로 이해하는 지배권 도그마를 비판하면서, 물권을 지배권 외에 물권적 청구권 - 종래의 물권적 청구권은 침해 물권적 청구권이라고 지칭한다 - 과 물권적 형성권을 포괄하는 ‘물건을 매개로 하는 권리’로 파악할 것을 주장하는 것으로, 남효순 교수가 정리한 것이다. 그에 따르면, 우선 물권법정주의는 물권적 청구권과 물권적 형성권에도 적용되고, 한편 물권의 양도는 - 침해 물권적 청구권 및 상린권은 제외하고 - 물권적 청구권이 지배권과 함께 물권 자체로서 양자가 분리됨이 없이 이전됨을 의미한다. 이 글은 대상판결을 계기로 하여 이른바 새로운 패러다임에 의한 물권론의 관점에서 물권적 형성권의 성격 및 각론적으로 유치권자와 유치물소유자의 법률관계를 검토하였다. 그 결과 새로운 물권론하에서 물권적 형성권도 물권적 청구권과 마찬가지로 지배권으로서의 물권에 동반하여 이전한다고 보아야 할 것이다. 유치물소유자의 유치권소멸청구권은 소유자의 유치권자에 대한 물권적 형성권이며, 그 결과 유치물의 소유권이 이전되면 전소유자의 유치권소멸청구권도 동반하여 함께 이전됨을 법리적으로 설명할 수 있다. 남효순 교수의 물권론이 아직 실무상으로까지 완성되었다고는 할 수 없지만, 그 관점에서 검토하였을 때, 대상판결의 결론은 물권적 형성권으로서 유치물소유자의 유치권소멸청구권의 동반성이라는 법리적 근거를 통해 정당화할 수 있다. 이 평석도 새로운 물권론을 비판적으로 수용하는 하나의 시도로 받아들여지기를 기대한다.

In dieser Entscheidung hat das Oberste Gericht erstmals festgestellt, dass der Eigentümer der zurückbehaltenen Sache den Anspruch auf das Erlöschen des Zurückbehaltungsrechts geltend machen kann, auch wenn er den Eigentum erst erwirbt, nachdem der Inhaber des Zurückbehaltungsrechts nicht mehr gegen seine Sorgfaltspflicht handelt hat. Das Gericht hat aber keine rechtlichen Grundsätze oder überzeugenden Gründe zu seiner Feststellung angegeben. Meiner Ansicht nach lässt sich diese Entscheidung durch die Prof. Nam Hyo-soons Lehre, d.h. die paradigmatisch neuen Theorie zum dinglichen Recht, erklären. Seine Lehre kritisiert das traditionelle Dogma des Herrschaftsrechts, das das dingliche Recht als das Herrschaftsrecht versteht, und bezeichnet den dinglichen Anspruch als Effekt oder Wirkung des Herrschaftsrechts. Sie ansieht vielmehr das dingliche Recht als das auf der Sache beruhende Recht, das neben dem Herrschaftsrecht den dinglichen Anspruch und das dingliche Gestaltungsrecht umfasst. Das Prinzip des Numerus clausus gilt daher für den dinglichen Anspruch und die dingliche Gestaltungsrecht, und die Veräußerung eines dinglichen Rechts bedeutet, dass der dingliche Anspruch, zusammen mit dem Herrschaftsrecht, als das dingliche Recht an sich übertragen wird, ohne dass die beide getrennt werden. Diese Entscheidung lässt diese Abhandlung, basierend auf der paradigmatisch neuen Lehre zum dinglichen Recht, den Charakter des dinglichen Gestaltungsrechts untersuchen und sich als der besondere Teil der Theorie mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Inhaber des Zurückbehaltungsrechts und dem Eigentümer der zurückbehaltenen Sache befassen. Deshalb konnte ermittelt werden, dass sowohl das dingliche Gestaltungsrecht als auch der dingliche Anspruch, zusammen mit dem herrschaftlchen dinglichen Recht, übertragen werden. Der Anspruch eines Eigentümers der zurückbehaltenen Sache ist das dingliche Gestaltungsrecht, infolgedessen wird auch der Anspruch eines Voreigentümers bei der Veräußerung der zurückbehaltenen Sache zusammen mit dem Eigentum übertragen. Obwohl die Theorie von Prof. Nam Hyo-soon noch nicht vollständig entwickelt ist, könnte die Feststellung dieser Entscheidung durch den Rechtsgrundsatz, d.h. die Begleitung des Anspruchs auf das Erlöschen des Zurückbehaltungsrechts, gerechtfertigt werden. Ich erwarte, dass auch diese Entscheidungsbesprechung als einer der Versuche angenommen wird, die neue Lehre zum dinglichen Recht kritisch zu anerkennen.

[대상판결]

Ⅰ. 사안의 개요와 쟁점

Ⅱ. 판시사항

[평석]

Ⅰ. 문제의 제기

Ⅱ. 유치권소멸청구권의 의의와 관련 법리의 동향

Ⅲ. 새로운 패러다임에 의한 물권론의 시각에서의 검토

Ⅳ. 결론

참고문헌

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